Für einige wenige Arbeiten und Tätigkeiten ist das Betreten und Überschreiten von Fahrbahnen, welche vom ordentlichen Verkehr benutzt werden, unumgänglich. Dies darf ausnahmslos und nur durch geschulte Personen der Gebietseinheiten / Strasseninspektoraten, des ASTRA sowie Dritte im Projektgeschäft erfolgen. In Ergänzung zur ASTRA Dokumentation 86024 (Verhalten bei Arbeiten auf Nationalstrassen) sind die nachstehenden Verhaltensregeln und Vorschriften deshalb strikte einzuhalten.
Hochleistungsstrassen mit bis zu zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung (Autobahnen, Autostrassen) aufhalten.
Die VSS 40 885 ist grundsätzlich einzuhalten.
Kollision mit einem Drittfahrzeug
Herunterfallen von Material
Stolpern
Ablenkung durch Gegenverkehr und/oder andere äussere Einflüsse.
Bei kurzer Aufenthaltsdauer (Beseitigung einzelner Gegenstände bzw. toter Tiere bis ca. 15 kg usw.)
Behebung von kleineren Störungen an Einrichtungen
Umstellen von Klappsignalen
Warnkleidung gemäss SN EN ISO 20471, Klasse 3 mit langen Hosen
Fahrbahn muss weit einsehbar und übersichtlich sein
Vorausschauend, bedacht und ruhig sein
Eine Überquerung ist nur zu Fuss möglich
Bei Tragen von Material ist darauf zu achten, dass nichts herunterfallen oder zum Stolpern führen kann
Faktenblatt Überqueren der Fahrbahn 1. + 2. Klasse unter Verkehr |
|
Download |